AGBs
1. Kompetenzregelung
Die Doula übt eine unterstützende Funktion rund um die Schwangerschaft, die Geburt eines Kindes und dem Wochenbett aus. Sie hat weder eine therapeutische noch eine medizinische Funktion. Die Doula handelt stets nach dem Ehrenkodex des Verbandes Doula CH und untersteht der Schweigepflicht. Die Doula übernimmt keine Verantwortung bzw. Haftung für medizinische Aspekte/Entscheidungen und deren Folgen. Sie kann dafür weder mittelbar noch unmittelbar haftbar gemacht werden. Die diesbezügliche Verantwortung liegt allein bei den betreuenden Hebammen bzw. Ärzten der jeweiligen Institution. Die Doula übernimmt keine Verantwortung für den Verlauf und die Art der Geburt.
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2. Leistungen
Die Dienstleistung der Doula soll auf die Bedürfnisse der Frau/der Eltern abgestimmt sein. Die Doula bietet die gemäss Vertrag festgehaltenen Leistungen.
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4. Zahlungsbedingungen
Alle vereinbarten Termine müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, wenn es zu einer Verhinderung kommt. Ansonsten wird der Betrag zu 100% verrechnet. Die Zahlungsfrist der ausgestellten Rechnungen beträgt, wenn nicht anders vermerkt, 30 Tage.
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5. Vertragsbeendigung oder Nichterfüllen des Vertrages
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5.1. Vertragsende
Der Vertrag endet ohne besondere Mitteilung bei vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen durch die Doula, spätestens jedoch 6 Monate nach der Geburt. Die Verpflichtung zur vollständigen Zahlung durch die Eltern bleibt davon unberührt.
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5.2. Vertragsbeendigung seitens der Eltern
Wird der gemeinsame Vertrag einen Monat vor Beginn der Betreuung gekündigt werden 50% des vereinbarten Betrags verrechnet. Bei Kündigung des Vertrages nach Beginn der vereinbarten Betreuung muss die gesamte Pauschale bezahlt werden.
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5.4. Nichterfüllen des Vertrages seitens der Doula
Kann die Doula aus berechtigten Gründen (namentlich wegen Krankheit/Unfall) die Geburtsbegleitung nicht oder nicht vollständig erbringen und auch keine Stellvertretung aufbieten, werden nur die bisher erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt.
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6. Datenschutz
Mit Unterzeichnung des Vertrages erklären sich die Eltern einverstanden, dass die Doula ihre persönlichen Daten wie Name, Adresse, Telefonnummern und E-Mailadresse sowie ihre persönlichen Notizen während der Gespräche und der Geburt in schriftlicher Form für die Erfüllung des Auftrages festhält.
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7. Diverses
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7.1. Antwortzeit
Die Doula ist für die Eltern zwischen 8 Uhr und 20 Uhr erreichbar.
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7.2. Pikettzeit
Es ist wünschenswert, dass die Eltern die Doula frühzeitig über Vorkommnisse oder Veränderungen im Zusammenhang mit der bevorstehenden Geburt informieren. So können die konkreten Termine für die Wochenbettbetreuung besprochen werden.
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7.7. Hinweis
Mit Unterzeichnung des Vertrages erklären sich die Eltern mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen, Doula Praxis Schaffhausen, Stand 01. Januar 2024.